Die Kosten
Wusstest Du, dass unser Meisterkurs mit 15.900,00 Euro für die Hauptteile (HT) I bis IV der Meisterprüfung einer der günstigsten ist?
Bei der Betrachtung der Gesamtkosten muss gegenüber anderen Meisterkursen unterschieden werden, ob nur die Hauptteile I+II oder alle Hauptteile angeboten werden. Für den Meisterbrief müssen in Deutschland alle vier Hauptteile absolviert werden!
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung setzt sich aus vier Hauptteilen (HT) zusammen:
HT I - Fachpraxis Augenoptik
HT II - Fachtheorie & Betriebswirtschaft Augenoptik
HT III - Fachkaufmann
HT IV - Ausbildereignung
Für die Hauptteile I + II sieht der Rahmenlehrplan 1200 Präsenzstunden und für die Hauptteile III + IV 400 Präsenzstunden vor.
Bei der Betrachtung der Gesamtkosten muss unterschieden werden, ob nur die Hauptteile I + II oder alle Hauptteile angeboten werden
Warum sind wir Günstiger?
Andere private Meisterschulen halten sich oft nicht an den Rahmenlehrplan des Zentralverbandes zur Qualitätssicherung der Augenoptikermeisterausbildung. Um Kosten zu sparen, werden Dir deshalb teilweise weniger Unterrichtsstunden pro Hauptteil angeboten. Leider sind diese erhöhten Kurskosten nicht ohne Weiteres zu erkennen und Du bekommst einen teureren Meisterkurs mit weniger Unterrichtsinhalt.
Bei der Berechnung der tatsächlichen Kosten muss der Kurspreis pro Schulstunde berechnet werden. Hier ist neben dem Kurspreis natürlich die Anzahl der Unterrichtsstunden entscheidend.
Rechenbeispiel 1 - Akademie der Augenoptik : Kurskosten für die Hauptteile I bis IV von 15.900,00 Euro bei 1600 Präsenzstunden ergeben Kosten von 9,94 Euro pro Schulstunde
Rechenbeispiel 2 - Anderer Meisterkurs:
Kurskosten für die Hauptteile I bis IV von 12.650 Euro bei 700 Präsenzstunden ergeben Kosten von 18,07 Euro pro Schulstunden
Bei der Auswahl deines Meisterkurses solltest du wissen, dass ein besonders günstiger Preis immer mit einer deutlichen Reduzierung der Schulstunden einhergeht. Daher achte bei der Wahl deines Meisterkurses darauf das der ZVA-Rahmenlehrplan mit 1200 Präsenzstunden für die Hauptteile I + II Plus 400 Präsenzstunden für die Hauptteile III + IV eingehalten wird.
Wusstest Du…
…als eingetragener Verein sind wir als Akademie der Augenoptik unserem Satzungszweck verpflichtet, keine Gewinne zu erwirtschaften und alle Einnahmen in die Bildungsqualität und die technische Ausstattung zu investieren.
Dies kommt dir zugute. Denn so können wir alle Einnahmen in die Qualität unserer Kurse und die modernsten augenoptischen Geräte investieren
Finanzierung
Wie soll ich das Bezahlen?
Seit 2020 wird der Meister durch das Aufstiegs-BAföG noch einmal stärker gefördert! Der zu zahlende Eigenanteil ist nun nur noch sehr gering und kann bei Bedarf durch ein Staatliches-Darlehen gedeckt werden.
Als Meisterschüler oder Student (im ersten Studienabschnitt) erhältst Du eine vermögens- und einkommensunabhängige Förderung deiner Kurs- und Prüfungsgebühren. 50% der Kurskosten brauchen von Dir nicht zurückgezahlt werden. Die Restkosten werden Dir als zinsgünstiges Darlehen gewährt. (Rückzahlung über 10 Jahre möglich!!)
Bei bestandener Meisterprüfung werden Dir vom Darlehensbetrag nochmals 50% als Prämie erlassen.
Was Genau kostet der Meisterkurs an der Akademie der Augenoptik?
Die Gesamtkosten betragen für die Meisterausbildung in den Hauptteilen I bis IV 15.900,00 Euro Euro.
Hauptteil I+II: 13.130,00 Euro
Hauptteil III: 1.970, 00 Euro
Hauptteil IV: 800,00 Euro
Seit Sommer 2023 kann bei bestandener Meisterprüfung zusätzlich die Meisterprämie im jeweiligen Bundesland beantragt werden. Diese beträgt in NRW zur Zeit 2.500 Euro.
Steuertipps zum Augenoptikermeister
Mit dem Meisterkurs oder Bachelorstudium Steuern sparen!
Die Weiterbildung zum Augenoptikermeister ist oft mit hohen Kosten verbunden. Diese Ausgaben können jedoch steuerlich geltend gemacht werden – auch dann, wenn noch kein Einkommen erzielt wurde.
Was bedeutet „steuerlich geltend machen“?
Als Arbeitnehmer wird von Ihrem Bruttolohn neben der Sozialversicherung auch automatisch die Einkommenssteuer in Form der Lohnsteuer abgezogen. Machen Sie in Ihrer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt berufliche Kosten geltend, reduziert sich Ihre Einkommenssteuer, Sie erhalten eine Steuererstattung vom Finanzamt.
Entscheidend für die Frage, ob und in welcher Höhe die Kosten für die Weiterbildung zum Meister von der Steuer abgesetzt werden können, ist die Einordnung als Sonderausgaben oder Werbungskosten.
Sonderausgaben sind begrenzt absetzbar bis 6.000 Euro im Jahr und wirken sich nur dann steuerlich aus, wenn Sie im gleichen Jahr Einkünfte erzielen und Einkommenssteuer oder Lohnsteuer anfällt. Haben Sie keine Einkünfte in dem Jahr, wirken sich die Sonderausgaben nicht aus. Ein Übertrag in andere Jahre ist nicht möglich.
Werbungskosten sind hingegen in ihrer gesamten Höhe abzugs- und vortragsfähig. Dies gilt auch dann, wenn die eigentliche Berufstätigkeit noch gar nicht aufgenommen wurde.
Die Ausgaben für die Meisterausbildung oder das Bachelorstudium stellen als Fortbildungskosten immer dann (vorweggenommene) Werbungskosten dar, wenn:
bereits eine erste Ausbildung abgeschlossen wurde
diese Erstausbildung zu einem Berufsabschluss geführt hat (z.B. Augenoptikergeselle, oder aber auch ein völlig anderer Beruf)
die Aufwendungen für die Meisterausbildung in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit zukünftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Förderung dieser steuerlich relevanten Tätigkeit geleistet wurden.
Sollte ich als Bachelorstudent / Meisterschüler / frisch gebackener Augenoptikermeister eine Steuererklärung machen?
Ja! Sie haben nur Vorteile davon, da der Meister als Zweitausbildung und somit als Fortbildung gilt. Auch unser Bachelorstudiengang ist durch seine Beschaffenheit eine Zweitausbildung. Alle Kosten dafür können Sie beim Finanzamt geltend machen. Wenn Sie steuerpflichtig sind, werden diese Ausgaben von Ihren Einnahmen in Form von Werbungskosten abgezogen und Sie zahlen weniger Steuern.
Wenn Sie zum Kurszeitpunkt einen steuerfreien pauschalversteuerten Minijob haben oder gar kein Einkommen, können Sie trotzdem alle Ausgaben für die Meisterausbildung/das Bachelorstudium in Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Es entsteht der sogenannte Verlustvortrag.
Was nützt es mir, einen Verlust anzugeben?
Sämtliche Ausgaben für Ihre Meisterfortbildung werden, wenn Sie nicht steuerpflichtig sind, als vorweggenommene Werbungskosten betrachtet. Das heißt: Beim Jobeinstieg nach dem Abschluss werden diese Kosten mit den Einkünften verrechnet. Angenommen, es entstanden Ihnen insgesamt für den Meister Ausgaben von ca. 13.500 Euro als Verlustvortrag. Sobald Sie einen einkommenssteuerpflichtigen Job beginnen, wird Ihnen dieser Verlustvortrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert sich also und Sie erhalten mit Ihrer Steuererklärung bereits gezahlte Lohnsteuer zurück.
Werden für alle Meisterkurse die Ausgaben als Werbungskosten anerkannt?
Ja, Sie können jeden Kurs steuerlich absetzen – Bedingung ist jedoch, dass zwischen Ihrem Meisterabschluss und Ihrem späteren Beruf ein inhaltlicher Zusammenhang besteht. Ausnahme: Wenn Sie nach Ihrem Abschluss einen Job im Ausland annehmen, muss im Einzelfall geprüft werden, ob Sie die Ausgaben für Ihr Studium angerechnet bekommen oder nicht.
Wie hilft mir ein Steuerberater?
Ein Steuerberater weiß genau, was Sie alles absetzen können und nimmt Ihnen das Ausfüllen der Formulare ab. Die Bundessteuerberaterkammer führt eine Liste mit Steuerberatern:
Tipp: Sammeln Sie alle Quittungen und achten Sie darauf, dass diese auf Ihren Namen ausgestellt sind.
Achtung: Die Finanzämter tendieren oft dazu, die Kosten für einen Meisterkurs/Bachelorstudium als Sonderausgaben anzurechnen. Wer hier nicht sauber argumentiert und gegebenenfalls rechtzeitig Einspruch einlegt, läuft Gefahr, den Steuervorteil zu verlieren.
Bis wann muss ich die Erklärung beim Finanzamt abgeben?
Stichtag ist der 31. Juli eines jeden Jahres für die Kosten aus dem Vorjahr, wenn Sie steuerpflichtig sind. Haben Sie keine Einnahmen oder nur einen pauschal versteuerten Minijob, können Sie auch bis zu sieben Jahre später Ihren Verlust rückwirkend erklären, aber nur dann, wenn Sie nicht schon Steuererklärungen für diese Jahre abgegeben haben.
Ich bin bereits als Augenoptikermeister angestellt, kann ich auch nachträglich eine Steuererklärung machen?
Ja, Steuererklärungen können bis zu vier Jahren rückwirkend abgegeben werden. Erklärt werden die angefallenen Kosten der Weiterbildung jeweils für die Jahre, in denen sie auch bezahlt wurden!
Aufstiegs-BAföG / Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungförderungsgesetz (AFBG))
Das sogenannte Meister-BAföG setzt sich zum einen aus einem Betrag für die Kosten der Fortbildung und zum anderen aus einem Unterhaltsbetrag zusammen. Erhaltenes Bafög in Form eines Darlehns für Fortbildungskosten reduziert nicht die vorweggenommenen Werbungskosten.
Die vorweggenommenen Werbungskosten reduzieren sich aber um den Anteil vom Bafög für Fortbildungskosten, der als rückzahlungsfreier Zuschuss erfolgt.
Ich beziehe einen Studienkredit (z.B. KfW). Kann ich diesen absetzen?
Nicht direkt. Das durch einen Studienkredit geliehene Geld kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Anders ist es allerdings bei den monatlich anfallenden Zinsen, da Sie diese indirekt aufgrund Ihrer Ausbildung zahlen müssen. Beziehen Sie einen Studienkredit und zahlen über mehrere Jahre monatlich beispielsweise 30 Euro Zinsen, dann können Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Ich möchte direkt im Anschluss an meinen Meister im Ausland arbeiten.
Die Kosten können in Deutschland nur von ebenfalls in Deutschland zu versteuernden Einkünften abgezogen werden. Trotzdem sollte man in jedem Fall prüfen, ob man dauerhaft davon ausgehen kann, dass die in Zukunft zu erzielenden Einkünfte nicht in Deutschland zu versteuern sind.
Welche Kosten kann ich absetzen?
Studien-, Kurs- und Semestergebühren
Vorbereitungs- und Prüfungsgebühren
Fahrt- und Reisekosten für Fahrten zwischen Wohnung und Akademie/Fachhochschule sowie Fahrtkosten zu Lerngemeinschaften und Fahrtkosten aufgrund von Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung
(Voraussetzung eigener Hausstand)Mehraufwand für Verpflegung für die ersten drei Monate auch bei doppelter Haushaltsführung (Voraussetzung eigener Hausstand liegt vor). Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen führt zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist, wichtig für die Blockkursteilnehmer!
alle Ausgaben für Sprachkurse, Bücher, Kopien, Computer, teilweise Telefon und Internet sowie Arbeitsmittel
Zinsen aus Studienkrediten
Arbeitszimmer, sofern vorhanden, bis 1.250 Euro/Jahr
Auch die Kosten für einen Auslandsaufenthalt können geltend gemacht werden. Wenn Sie im Rahmen Ihres Bachelorstudiums im Ausland studieren und Ihre Wohnung in Deutschland beibehalten, können Sie für die ersten drei Monate Verpflegungspauschalen für den Mehraufwand sowie einen Pauschalbetrag für die Unterkunft anrechnen. Ihre Ausgaben müssen Sie natürlich nachweisen.
Zeitpunkt des Steuerabzugs
Die Kosten für die Bachelor-/Meisterausbildung, soweit diese steuerlich geltend gemacht werden können, müssen in Ihrer Steuererklärung für das Jahr angegeben werden, in dem Sie auch tatsächlich bezahlt wurden.
Bitte folgenden Hinweis beachten:
Diese Aufstellung dient lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Beratung, die sich speziell mit Ihrem Fall auseinandersetzt, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden. Alle Angaben sind ohne Gewähr!
BAföG-Voraussetzungen:
Anmeldung zum Meisterkurs oder zum ersten Studienabschnitt des Bachelorstudiengangs an der ZVA-Akademie; abgeschlossene Berufsausbildung; deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit (für andere Staatsangehörige gelten tw. Sonderregelungen); Erstförderung.
Informationen Zum Darlehen:
Das Darlehen wird während der Dauer des Meisterkurses bzw. des Studienabschnittes I ausgezahlt und ist innerhalb einer Karenzzeit von zwei Jahren nach Beendigung der Fortbildung zins- und tilgungsfrei. Danach wird es mit einem günstigen Zinssatz verzinst. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der Karenzzeit mit mindestens 128,- Euro pro Monat.