Steuertipps

Mit dem Meisterkurs oder Bachelorstudium Steuern sparen!

Die Weiterbildung zum Augenoptikermeister ist oft mit hohen Kosten verbunden. Diese Ausgaben können jedoch steuerlich geltend gemacht werden – auch dann, wenn noch kein Einkommen erzielt wurde.

Was bedeutet „steuerlich geltend machen“?

Als Arbeitnehmer wird von Ihrem Bruttolohn neben der Sozialversicherung auch automatisch die Einkommenssteuer in Form der Lohnsteuer abgezogen. Machen Sie in Ihrer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt berufliche Kosten geltend, reduziert sich Ihre Einkommenssteuer, Sie erhalten eine Steuererstattung vom Finanzamt.

Entscheidend für die Frage, ob und in welcher Höhe die Kosten für die Weiterbildung zum Meister von der Steuer abgesetzt werden können, ist die Einordnung als Sonderausgaben oder Werbungskosten.

Sonderausgaben sind begrenzt absetzbar bis 6.000 Euro im Jahr und wirken sich nur dann steuerlich aus, wenn Sie im gleichen Jahr Einkünfte erzielen und Einkommenssteuer oder Lohnsteuer anfällt. Haben Sie keine Einkünfte in dem Jahr, wirken sich die Sonderausgaben nicht aus. Ein Übertrag in andere Jahre ist nicht möglich.

Werbungskosten sind hingegen in ihrer gesamten Höhe abzugs- und vortragsfähig. Dies gilt auch dann, wenn die eigentliche Berufstätigkeit noch gar nicht aufgenommen wurde.

Die Ausgaben für die Meisterausbildung oder das Bachelorstudium stellen als Fortbildungskosten immer dann (vorweggenommene) Werbungskosten dar, wenn:

  • bereits eine erste Ausbildung abgeschlossen wurde

  • diese Erstausbildung zu einem Berufsabschluss geführt hat (z.B. Augenoptikergeselle, oder aber auch ein völlig anderer Beruf)

  • die Aufwendungen für die Meisterausbildung in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit zukünftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Förderung dieser steuerlich relevanten Tätigkeit geleistet wurden.

 

Sollte ich als Bachelorstudent/Meisterschüler/frisch gebackener Augenoptikermeister eine Steuererklärung machen?

Ja! Sie haben nur Vorteile davon, da der Meister als Zweitausbildung und somit als Fortbildung gilt. Auch unser Bachelorstudiengang ist durch seine Beschaffenheit eine Zweitausbildung. Alle Kosten dafür können Sie beim Finanzamt geltend machen. Wenn Sie steuerpflichtig sind, werden diese Ausgaben von Ihren Einnahmen in Form von Werbungskosten abgezogen und Sie zahlen weniger Steuern.

Wenn Sie zum Kurszeitpunkt einen steuerfreien pauschalversteuerten Minijob haben oder gar kein Einkommen, können Sie trotzdem alle Ausgaben für die Meisterausbildung/das Bachelorstudium in Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Es entsteht der sogenannte Verlustvortrag.

Was nützt es mir, einen Verlust anzugeben?

Sämtliche Ausgaben für Ihre Meisterfortbildung werden, wenn Sie nicht steuerpflichtig sind, als vorweggenommene Werbungskosten betrachtet. Das heißt: Beim Jobeinstieg nach dem Abschluss werden diese Kosten mit den Einkünften verrechnet. Angenommen, es entstanden Ihnen insgesamt für den Meister Ausgaben von ca. 13.500 Euro als Verlustvortrag. Sobald Sie einen einkommenssteuerpflichtigen Job beginnen, wird Ihnen dieser Verlustvortrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert sich also und Sie erhalten mit Ihrer Steuererklärung bereits gezahlte Lohnsteuer zurück.

 

Werden für alle Meisterkurse die Ausgaben als Werbungskosten anerkannt?

Ja, Sie können jeden Kurs steuerlich absetzen – Bedingung ist jedoch, dass zwischen Ihrem Meisterabschluss und Ihrem späteren Beruf ein inhaltlicher Zusammenhang besteht. Ausnahme: Wenn Sie nach Ihrem Abschluss einen Job im Ausland annehmen, muss im Einzelfall geprüft werden, ob Sie die Ausgaben für Ihr Studium angerechnet bekommen oder nicht.

Wie hilft mir ein Steuerberater?

Ein Steuerberater weiß genau, was Sie alles absetzen können und nimmt Ihnen das Ausfüllen der Formulare ab. Die Bundessteuerberaterkammer führt eine Liste mit Steuerberatern:

www.bstbk.de

 

Tipp: Sammeln Sie alle Quittungen und achten Sie darauf, dass diese auf Ihren Namen ausgestellt sind.

 

Achtung: Die Finanzämter tendieren oft dazu, die Kosten für einen Meisterkurs/Bachelorstudium als Sonderausgaben anzurechnen. Wer hier nicht sauber argumentiert und gegebenenfalls rechtzeitig Einspruch einlegt, läuft Gefahr, den Steuervorteil zu verlieren.

 

Bis wann muss ich die Erklärung beim Finanzamt abgeben?

Stichtag ist der 31. Juli eines jeden Jahres für die Kosten aus dem Vorjahr, wenn Sie steuerpflichtig sind. Haben Sie keine Einnahmen oder nur einen pauschal versteuerten Minijob, können Sie auch bis zu sieben Jahre später Ihren Verlust rückwirkend erklären, aber nur dann, wenn Sie nicht schon Steuererklärungen für diese Jahre abgegeben haben.

 

Ich bin bereits als Augenoptikermeister angestellt, kann ich auch nachträglich eine Steuererklärung machen?

Ja, Steuererklärungen können bis zu vier Jahren rückwirkend abgegeben werden. Erklärt werden die angefallenen Kosten der Weiterbildung jeweils für die Jahre, in denen sie auch bezahlt wurden!

 

Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungförderungsgesetz (AFBG))

Das Meister-BAföG setzt sich zum einen aus einem Betrag für die Kosten der Fortbildung und zum anderen aus einem Unterhaltsbetrag zusammen. Erhaltenes Bafög in Form eines Darlehns für Fortbildungskosten reduziert nicht die vorweggenommenen Werbungskosten.

Die vorweggenommenen Werbungskosten reduzieren sich aber um den Anteil vom Bafög für Fortbildungskosten, der als rückzahlungsfreier Zuschuss erfolgt.

 

Ich beziehe einen Studienkredit (z.B. KfW). Kann ich diesen absetzen?

Nicht direkt. Das durch einen Studienkredit geliehene Geld kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Anders ist es allerding bei den monatlich anfallenden Zinsen, da Sie diese indirekt aufgrund Ihrer Ausbildung zahlen müssen. Beziehen Sie einen Studienkredit und zahlen über mehrere Jahre monatlich beispielsweise 30 Euro Zinsen, dann können Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

 

Ich möchte direkt im Anschluss an meinen Meister im Ausland arbeiten.

Die Kosten können in Deutschland nur von ebenfalls in Deutschland zu versteuernden Einkünften abgezogen werden. Trotzdem sollte man in jedem Fall prüfen, ob man dauerhaft davon ausgehen kann, dass die in Zukunft zu erzielenden Einkünfte nicht in Deutschland zu versteuern sind.

 

Welche Kosten kann ich absetzen?

  • Studien-, Kurs- und Semestergebühren

  • Vorbereitungs- und Prüfungsgebühren

  • Fahrt- und Reisekosten für Fahrten zwischen Wohnung und Akademie/Fachhochschule sowie Fahrtkosten zu Lerngemeinschaften und Fahrtkosten aufgrund von Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung
    (Voraussetzung eigener Hausstand)

  • Mehraufwand für Verpflegung für die ersten drei Monate auch bei doppelter Haushaltsführung (Voraussetzung eigener Hausstand liegt vor). Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen führt zu einem Neubeginn derDreimonatsfrist, wichtig für die Blockkursteilnehmer!

  • alle Ausgaben für Sprachkurse, Bücher, Kopien, Computer, teilweise Telefon und Internet sowie Arbeitsmittel

  • Zinsen aus Studienkrediten

  • Arbeitszimmer, sofern vorhanden, bis 1.250 Euro/Jahr

  • Auch die Kosten für einen Auslandsaufenthalt können geltend gemacht werden. Wenn Sie im Rahmen Ihres Bachelorstudiums im Ausland studieren und Ihre Wohnung in Deutschland beibehalten, können Sie für die ersten drei Monate Verpflegungspauschalen für den Mehraufwand sowie einen Pauschalbetrag für die Unterkunft anrechnen. Ihre Ausgaben müssen Sie natürlich nachweisen.

 

Zeitpunkt des Steuerabzugs

Die Kosten für die Bachelor-/Meisterausbildung, soweit diese steuerlich geltend gemacht werden können, müssen in Ihrer Steuererklärung für das Jahr angegeben werden, in dem sie auch tatsächlich bezahlt wurden.

Bitte folgenden Hinweis beachten:

Diese Aufstellung dient lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Beratung, die sich speziell mit Ihrem Fall auseinandersetzt, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden. Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Vollzeitkurs 12 Monate, Beginn. Oktober 2020 – Ende Oktober2021

Kosten 2020

Kursgebühr 2 Monate à 990 € 1.980 €

abzüglich Meister-BAföG 50 %

-990

Übernachtung Pension 2,5 x 300 €

750€

Verpflegungsmehraufwendungen ca. 25 Tage à 28€

700€

Fahrtkosten Anfahrt und Heimfahrten: 5 Fahrten à 150 km einf. x 2 x 0,30 €

450€

Kosten Anschaffung PC

600€

Kosten Bücher

100€

3.590€

 Kosten 2021

Kursgebühr 10 Monate à 990 €

9.900€

abzüglich Meister-BAföG 50 %

-4.950€

abzüglich Meister-BAföG 50 % Erfolgsprämie auf das verbleibende Darlehen

-2.980€

Übernachtung Pension 10 x 300 €

3.000€

Verpflegungsmehraufwendungen ca. 10 Tage à 28 €

280€

Fahrtkosten Heimfahrt ca. 20 Fahrten à 150 km einf. x 2 x 0,30 €

1.800€

Kosten Bücher

100€

Prüfungsgebühr

1.500€

8.650€

  

Gesamte Kosten ca. 12.240 Euro; Steuerersparnis: 3.520 Euro (rund 29 Prozent)

2020: Bei einem Bruttogehalt von 19.800 Euro beträgt die Steuerbelastung ohne Kosten für den Meisterkurs ca. 1.400,00 Euro. Durch die Kosten in Höhe von ca. 3.590 Euro wird die Steuerbelastung auf 680 Euro reduziert. Die Steuerersparnis beträgt ca. 720 Euro.

2021: Keine Steuerbelastung, da keine Einkünfte erzielt werden. Der Verlust in Höhe von ca. 8.650 Euro muss geltend gemacht werden und auf Antrag auf das Jahr 2022 vorgetragen werden.

2022: Bei einem Bruttogehalt von 34.800 Euro beträgt die Steuerbelastung, ohne den Verlustvortrag, ca. 5.400 Euro. Durch den Ansatz des vollen Verlustvortrags in Höhe von 8.650 Euro aus 2021 wird die Steuerbelastung auf 2.600 Euro reduziert. Die Steuerersparnis beträgt ca. 2.800 Euro.