Ausfallzeiten aufgrund von veranlasster Quarantäne oder Krankschreibungen wegen des Verdachtes auf eine Infektion mit dem Corona-Virus werden vom Bafögamt nicht als Fehlzeiten gerechnet!
Voraussetzung ist das Vorliegen einer Krankmeldung oder eines Quarantänenachweises! Bitte geben Sie in diesem Fall dem zuständigen BAföG-Amt direkt Bescheid! (Bescheinigung per Mail zusenden)
Dies ist eine Aussage der Bezirksregierung Köln vom 13.03.2020.
Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.
Euer Team der Akademie