Aufstiegs-BAföG: Bundesrat stimmt zu
Ein Auszug aus dem ZVA-Report:
Am 13. März hat der Bundesrat der Novelle des Aufstiegsförderungsgesetzes zugestimmt. Das Gesetz kann damit wie geplant am 1. August 2020 in Kraft treten.
Was beinhaltet das Gesetzt?
Hervorzuheben ist eine deutliche Verbesserung der Unterstützung von Fachkräften, die sich fort- oder weiterbilden wollen.
Die Novelle umfasst höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse. Neu ist, dass der Aufstieg künftig über alle drei Fortbildungsstufen bis auf Masterniveau unterstützt wird. Die Förderung umfasst auch die Vorbereitung auf die Prüfungen. Die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird von bisher 50 Prozent auf 100 Prozent Förderung ausgebaut und muss nicht mehr zurückgezahlt werden.
Der Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 40 auf 50 Prozent. Bei erfolgreichem Abschluss wird künftig die Hälfte es Darlehens erlassen, bisher waren es nur 40 Prozent. Existenzgründer profitieren zusätzlich. Sie erwartet ein vollständiger Erlass des Restdarlehens, damit sie schuldenfrei in die Selbstständigkeit starten können.
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